Ab 01.08.2025 ist Cybersicherheit Pflicht
Ab dem 1. August 2025 gilt die Funkanlagenrichtlinie (RED) in erweiterter Form: Mit dem Delegierten Rechtsakt (RED-DA) werden Anforderungen an die Cybersicherheit verbindlich.
Für Hersteller, die ihr Produkt in Europa vermarkten, bedeutet das: Ein Mindestniveau an Sicherheit muss nun auch für die Kommunikation mit dem Internet eingehalten werden.
Betroffen sind viele Funkprodukte, wie sie auch IK Elektronik im Auftrag seiner Kunden entwickelt, etwa IoT-Sensoren oder Mobilfunk-Gateways.
Wie IK Elektronik Sie unterstützt
Als Ihr Partner für maßgeschneiderte Funkelektronik haben wir Werkzeuge geschaffen und Know-How aufgebaut um das Thema Cybersicherheit konsequent umzusetzen:

Aufgrund der Art unserer Produkte wird unser Hauptaugenmerk auf der Sicherstellung des Schutzes des Netzes gemäß EN 18031, Artikel 3.3 (d) sowie auf dem Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten nach Artikel 3.3 (e) liegen.
Ihre Vorteile
Der Cyber Resilience Act (CRA) kommt
Mit der RED-DA ist ein Startpunkt zum Thema Cybersicherheit gesetzt. Mit dem kommenden Cyber Resilience Act (CRA), der ab Ende 2027 gilt, wird Cybersicherheit für alle digitalen Produkte verpflichtend. In Erweiterung der RED-DA, die nur beim Inverkehrbringen nachgewiesen werden muss, wird Cybersicherheit hier über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg ein Thema.
Mit IK Elektronik haben Sie schon heute einen Partner, der diese Entwicklungen im Blick hat und Ihre Projekte zukunftssicher macht.


